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LG Düsseldorf, 16.05.2001 - 11 O 270/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.05.2001 - 11 O 270/98
Feststehende Straftaten können grundsätzlich gegen die Glaubwürdigkeit eines (Mit) Versicherungsnehmers sprechen (BGH VersR 1993/571 f), und zwar auch dann, wenn sie keinen unmittelbaren Bezug zu dem geltend gemachten Versicherungsfall haben.